Allgemeine Geschäftsbedingungen

Please note that credit card payments for tandem-flights are collected by TREKKSOFT AG, Hauptstrasse 15, 3800 Matten, Switzerland (“TREKKSOFT”). Therefore, TREKKSOFT will appear as TAN FLIGHTS on your credit card statement for the payment of this booking. The domain where you enter and process your payment is owned and operated by TREKKSOFT.

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Allgemein:
Tandem-flights.ch überträgt die Ausführung aller Aktivitäten auf andere Leistungserbringer/Piloten/Veranstalter. Diese werden in der Folge Veranstalter genannt. Tandem-flights.ch ist lediglich für die Vermittlung der Aktivitäten, teilwiese für die Bereitstellung der nötigen Infrastruktur, teilwiese für den Betrieb der Logistik und für das Inkasso für Dritte zuständig.

1. Vertragsabschluss
Mit der mündlichen oder schriftlichen Anmeldung bzw. Buchung durch den Kunden, welche bei tandem-flights.ch oder einer ihrer Verkaufsstellen getätigt werden kann, kommt zwischen dem Kunden und tadndem-flights.ch ein verbindlicher Vertrag zustande. Der Kunde anerkennt durch seine Buchung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und tandem-flights.ch.

2. Vertragsgegenstand
Die Veranstalterin verpflichtet sich, die vom Kunden gewünschte Leistung im Rahmen der Ausschreibungen und/oder der Auftragsbestätigung zu erbringen. Leistungserweiterungen können nach Absprache mit der Veranstalterin berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.

3. Preise
Die Preise auf der Website sind ohne die gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Preise in Fremdwährungen werden jeweils dem aktuellen Tageskurs angepasst.

4. Annullierung oder Vertragsänderung durch den Kunden
Annullierungen von Verträgen haben schriftlich zu erfolgen. Diese sind nur nach Rücksprache mit der Veranstalterin und deren Einverständnis gültig. Dabei sind sämtliche bereits erhaltenen Dokumente (Bestätigungen, Tickets, etc.) beizulegen.

Im Falle einer vollständigen Stornierung werden die folgenden Kosten dem Kunden verrechnet:

1.          0%     - Stornierung mit mehr als 48 Stunden im Voraus
2.          50%   - Stornierung 24 Stunden im Voraus
3.          100% - Stornierung weniger als 24 Stunden im Voraus oder bei Nichterscheinen

Bei späterem Antritt oder verfrühtem Verlassen der Veranstaltung durch den Kunden entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Mehrkosten, entstanden durch späteren Antritt, verfrühtem Verlassen oder Verschiebung der Veranstaltung, sind durch den Kunden zu tragen. 

5. Annullierung oder Vertragsänderungen durch die Veranstalterin
Für verschiedene Veranstaltungen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, auch kurzfristig vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Vertragserfüllung zu einem anderen Zeitpunkt nicht möglich oder kann der Kunde nicht auf die ihm angebotenen Ersatzleistungen eintreten, werden die bereits geleisteten Zahlungen, unter Abzug der bereits beanspruchten Leistungen, zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Die Veranstaltung kann von der Veranstalterin auch kurzfristig abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch ihr Verhalten, ihre Unterlassungen oder anderer Handlungen dazu Anlass geben, dass die Vertragserfüllung gefährdet oder verunmöglicht wird. In diesem Falle gelten bezüglich Annullierungskosten die Bestimmungen gemäss Ziffer 5. Kann eine Veranstaltung oder Teile davon infolge höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken der Veranstalterin, behördlicher Massnahmen, Streik oder unsicherer Wetter- und Naturverhältnissen nicht durchgeführt werden, ist die Veranstalterin berechtigt, auch kurzfristig die Veranstaltung abzusagen oder abzubrechen. Geleistete Zahlungen werden, unter Abzug der bereits beanspruchten Leistungen, Aufwendungen und der Bearbeitungsgebühr, zurückerstattet. Zu beachten ist, dass eine gefahrenfreie Abwicklung im Interesse aller liegt. Entscheidungen der Aktivitätsleiter sind endgültig. Veranstaltungsänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Veranstalterin bemüht sich um gleichwertige Ersatzleistung.

6. Teilnahmebedingungen, Mitwirkungspflichten der Teilnehmer
Bei allen Aktivitäten wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Die Teilnehmer verpflichten sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme aufzuklären. Teilnehmer dürfen unter keinen Umständen unter Drogen-, Alkoholeinfluss oder unter Psychopharmaka und dergleichen stehen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und den Weisungen des Veranstalters, der Piloten, Tandem Instruktoren und Hilfspersonen strikte Folge zu leisten. Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen der Weisungen kann der Veranstalter den Teilnehmer von der Aktivität ausschliessen.

7. Gutscheine
Die Gutscheine sind zwei (2) Jahr lang nach der Bestellung gültig. Die Gutscheine können erst ab der Zahlung des Gesamtbetrages eingelöst werden. Bei einem durch den Veranstalter abgesagten Termin, wird der Gutschein um 3 Monate verlängert. Der Gutschein kann gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.- um 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung ist nur vor Ablauf der Gültigkeit möglich. Zusätzlich wird die Differenz einer allfälligen Preiserhöhung des Angebotes in Rechnung gestellt. Aktionsgutscheine können nicht verlängert werden oder falls beim Angebot vermerkt, nur gegen den Aufpreis zum aktuellen Angebotspreis. Eine Barauszahlung des Gutscheinbetrages ist nicht möglich. Die Gutscheine sind frei übertragbar und nicht auf eine bestimmte Person ausgestellt. Bei Verlust oder Diebstahl eines Gutscheines übernimmt tandem-flights.ch keine Haftung für unrechtmässige Einlösungen des Gutscheines.

7.1 Gutschein Rückgabe
Gutscheine können bis 20 Tage nach dem Bestelldatum gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 25.- pro Gutschein storniert werden. Die Gutscheine müssen nicht an tandem-flights.ch zurückgeschickt werden. Nach 20 Tagen nach Bestelldatum können die Gutscheine nicht mehr storniert werden.

7.2 Gutschein Umtausch
Gutscheine können jederzeit während der aufgedruckten Gültigkeit in ein anderes tandem-flights.ch Erlebnis umgetauscht oder für ein anderes tandem-flights.ch Erlebnis verwendet werden. Wenn der Kunde einen neuen Gutschein wünscht, entstehen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von CHF 25.-

8. Versicherung allgemein
Die Teilnehmer sind durch die Veranstalterin nicht versichert. Jeder Teilnehmer ist für einen genügenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz (einschliesslich Sportunfälle) selbst verantwortlich.

8.1 Versicherung Paragliding
Die Haftung des Piloten bzw. des Vertragspartners gegenüber dem Passagier beträgt CHF max. 5 Mio.

8.2 Versicherung Skydiving
Skydive Interlaken verlangt, als Voraussetzung für die Teilnahme einer Aktivität, dass Sie eine Verzichtserklärung unterschreiben müssen (Medizinischer Fragebogen, Risiko & Enthaftungserklärung). Dieses Dokument soll ein rechtsverbindlicher Vertrag sein, dass der Käufer bei bestimmten Ereignissen, einschließlich Verluste, Verletzungen, Schäden oder Tod Skydive Interlaken nicht haftbar machen kann. Das Dokument fordert zudem die Angabe von bestimmten medizinischen Bedingungen, um die Eignung einer Teilnahme für bestimmte Tätigkeiten zu bestimmen.
Die Teilnehmer sind durch die Veranstalterin nicht versichert. Jeder Teilnehmer ist für einen genügenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz (einschliesslich Sportunfälle) selbst verantwortlich.

9. Beanstandungen
Sollte der Kunde Anlass zu Beanstandungen haben oder einen Schaden erleiden, sind diese sofort dem Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger schriftlich bekannt zu geben und bestätigen zu lassen. Der Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger ist jedoch nicht zur Anerkennung von Ansprüchen berechtigt, weshalb einer solchen Bestätigung nicht die Wirkung einer Schuldanerkennung zukommt. Der Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger wird bemüht sein, im Rahmen der Veranstaltung und der Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen. Erfolgt keine oder ungenügende Abhilfe oder will der Kunde Schadenersatzansprüche geltend machen, müssen die Forderungen schriftlich innert 4 Wochen nach vertraglichem Ende der Aktivität bei der Buchungsstelle, zuhanden der Veranstalterin, eingereicht werden. Der Beanstandung sind die Bestätigung des Aktivitätsleiters bzw. Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen. Bei verspäteter oder unterlassener Beanstandung während der Aktivität oder verspäteter Einreichung der Forderung bei der Buchungsstelle verwirken sämtliche Ansprüche.

10. Haftung allgemein
Schadenersatzansprüche gegen tandem-flight.sch oder die Veranstalterin oder deren Hilfspersonen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Tandem-flights.ch und die Veranstalterin ist berechtigt Hilfspersonen / Dritte zur Leistungserbringung beizuziehen. Überträgt tandem-flights.ch berechtigterweise die Ausführung auf einen Dritten, so haftet tandem-flights.ch für dessen Handlung und Unterlassung nicht. Die Veranstalterin haftet insbesondere nicht für Schäden, welche auf Handlungen und Unterlassungen des Aktivitätsleiters, welche nicht im Zusammenhang mit der Erbringung vertraglich vereinbarter Leistungen stehen, aufgrund von Handlungen Dritter, anderer Teilnehmer, des Teilnehmers (insbesondere Ziffer 1), höherer Gewalt, Naturereignissen, behördlichen Anordnungen usw. oder aufgrund verspäteter Heimkehr entstanden sind.

Befolgt ein Teilnehmer die Weisung der Veranstalterin, Aktivitätsleiters usw. nicht, entfällt jegliche Haftung seitens der Veranstalterin.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizerisches Recht, unter Ausschluss internationaler Abkommen, anwendbar. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Interlaken. Die Veranstalterin ist jedoch berechtigt, ihre Ansprüche nach eigener Wahl auch am Wohnsitz bzw. Sitz des Kunden geltend zu machen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmung dieser AGB unwirksam und/oder unvollständig sein oder werden, so tritt anstelle der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung eine, in ihrer Wirksamkeit der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung am nächsten kommende, rechtsgültige Regelung. Die Unwirksamkeit und/oder Unvollständigkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt.